TS Aluminium Katalog 100530
1. Geltung Wir liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir zukünftig nicht ausdrück- lich darauf hinweisen.Vom Besteller gewünschte Abweichungen oder zu Grunde gelegte eigene Ge- schäftsbedingungen, die diesen Bedingungen widersprechen, werden nur dannVertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. 2. Angebote und Aufträge Es werden ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibende abgewickelt. Geschäfte mit Privatpersonen werden abgelehnt. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise und Liefermöglichkeit freibleibend. Die den Angeboten beigefügten Unterlagen und die in Drucksachen, Katalogen etc. enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur im Rahmen üblicher Toleranzen annähernd maßgebend. Einge- hende Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt das Vertragsverhältnis abschließend regelt, verbindlich. Nebenabreden oder mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit schriftlicher Bestätigung. Soweit eilige Aufträge ohne schriftliche Bestätigung ausgeführt werden, erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers.Wir sind jederzeit berechtigt, vor Auslieferung vom Besteller eine uns genügende Sicherheit für den vollen Kaufpreis (Vorauskasse,Bankbürgschaft etc.) zu verlangen.Soll- te eine entsprechende Sicherheit nicht beigebracht werden,sind wir berechtigt,den Auftrag zu stornie- ren und die uns bis dahin entstandenes Kosten in Rechnung zu stellen.Bestellungen können über unse- renWebshop erfolgen.Wir können keine kontinuierliche Erreichbarkeit desWebshops garantieren.Wir sind außerdem jederzeit berechtigt, den Zugang für einzelne Kunden oder Kundengruppen zu sperren. 3. Preis Unsere Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Angebotes maßgebenden Kostenfaktoren. Wir müssen uns vorbehalten, die Preise zu berichtigen, wenn sich diese Kostenfaktoren, insbesondere die Listenpreise der Vorlieferanten oder vom Gesetzgeber bestimmte Abgaben, bis zum Zeitpunkt der Auslieferung ändern sollten. Ein von uns zugesagter Festpreis hat nur Bestand, wenn sich der in Auftrag gegebene Leistungsumfang nicht ändert und die vom Kunden genannten Daten undVorgaben in vollem Umfang Bestand haben.Alle Preise gelten am von uns bestimmten Auslieferungsort zuzüglich Umsatz- steuer nach dem jeweils gehendenTarif. Die Kosten fürVerpackung,Transport,Versicherung etc. gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert aufgegeben. 4. Lieferung und Abnahme Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferung erfolgt auf dem uns am günstigs- ten erscheinenden Wege, jedoch ohne Gewähr für die Einhaltung der Lieferfristen und für schnellste und billigste Beförderung. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Bestel- ler seineVerpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene oder unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse bei uns oder bei unseren Vorlieferanten die Lieferung verzögert wird. Derartige Liefererschwerungen, die Beispielsweise durch Betriebseinschränkungen, unvorher- geseheneVerarbeitungsschwierigkeiten,Betriebsstörungen,Energiemangel,Streik,Aufruhr,Rohstoff- und Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen sowie jede Art höherer Gewalt entstanden sind, berechtigen uns,die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder die Liefertermine entsprechend hi- nauszuschieben.Ansprüche des Bestellers auf Ersatzlieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sowie ein Recht zum Rücktritt bestehen in diesen Fällen nicht.Auch bei Verzögerungen von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen der übrigen Teillieferungen gehend machen. Ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so sind wir über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Im Übrigen sind wir zuTeillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegentei - liges vereinbart ist.Tritt eine Liefererschwerung im vorgenannten Sinne ein oder stellt sich nachträglich heraus, dass es uns objektiv unmöglich ist, den vom Besteller gewünschten Auftrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in diesem Fall wechselseitig ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit der am Auslieferungsort vorgenommenenVerladung auf das jeweiligeTransport- mittel auf den Besteller über,und zwar auch dann,wenn derTransport mit unseren eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Schließen wir auf Grund besonderer Vereinbarung zu Gunsten unserer Besteller Transportversicherungen ab,so werden die vorstehenden Bestimmungen hiervon nicht berührt.Sofern zulässig und erforderlich treten wir die Ansprüche aus diesenVersicherungen an den Besteller ab.Wir sind aber dem Besteller gegenüber nicht verpflichtet, die für die Durchsetzung von Deckungsansprü - chen einzuleitenden Obliegenheiten wahrzunehmen. Soll dieWare nach besonderen Bedingungen geprüft werden,so erfolgt dieAbnahme amAuslieferungs- ort. Die Abnahmekosten werden vom Besteller getragen, ansonsten gilt die vorbehaltlose körperliche Entgegennahme derWare als Abnahme. 5. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte Die Profilschnitte,die SoftwareWigacad,Bilder Logos sowie Dokumentations- und Einweisungsunterla - gen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung ist nur in dem beimVertragsabschluss vereinbarten Rahmen zulässig. 6. Zahlung Zahlungen sind perVorkasse vor Fertigungsbeginn zu begleichen.Abweichende Zahlungsbedingungen müssen ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt werden.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (bei Kaufleuten 8 %) über dem jeweiligen Basiszins vorbehaltlich des Nachweises eines höherenVerzugsschadens zu verlangen.Wir nehmen keine Schecks oderWechsel an. Sofern wir Schecks oderWechsel hereinnehmen,geschieht dies nur zahlungshalber,Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungsverpflichtungen werden durch Reklamationen irgendwel - cher Art nicht berührt. 7. Gewährleistung Offensichtliche Mängel sind schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Lieferung.Wurden Aufträge über denWebshop bestellt, erfolgt die Reklamation per Mail, Fax oder Telefon direkt beim Lieferanten. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist.Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgterAblieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Bestelltem. Für Schadensansprüche beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht - verletzung desVerwenders beruhen,gilt die gesetzlicheVerjährungsfrist.Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs.1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag,so werden wir dieWare,vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unse- rerWahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschrän- kung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadens- ersatzansprüche - vomVertrag zurücktreten oder dieVergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,bei nur unerheblicher Be- einträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oderVerschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,mangelhafter Bauarbeiten,ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund beson- derer äußerer Einflüsse entstehen,die nach demVertrag nicht vorausgesetzt sind.Werden vom Besteller oder dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Auf- wendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferteWare nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem be- stimmungsbemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge- hendenVereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt dieVorgehensweise aus dem Beginn dieses Absatzes.Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz geliefert. Die fehlerhaften Stücke sind vor der Ersatzlieferung zurückzugeben.Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Handelsübliche Lieferungen fallen nur insoweit unter unsere Ge- währleistung,als diese auch von unserenVorlieferanten übernommen wird.Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkungen unberührt. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung und insbesondere die Geltendma- chung von Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn uns fälltVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt auch für verspätete Lieferung. JeglicherAnspruch erlischt,wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig nachkommt, und er verjährt einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge. Es wird keine Haftung für die von uns aus Zeichnungen oder anderen Unterlagen erstellten Materialauszügen übernommen.Die Prüfung,ob sich die bestellte und von uns vorgeschlageneWare für den vom Bestel- ler vorgesehenenVerwendungszweck eignet, ist Pflicht des Bestellers, wir übernehmen für die Eignung keine Gewähr. Dem Besteller steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen oder wenn unsere nachhaltigen Bemühun- gen einer Mängelbeseitigung endgültig als vergeblich anzusehen sind und dem Besteller deshalb eine Einhaltung desVertrages unzumutbar ist. DieVertragsparteien stimmen überein, dass nach dem Stand derTechnik Fehler beim Einsatz der Soft- wareWigacad auch beiAnwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können.Die Haftung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen,es sei denn sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. ZurVermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. 8. Aufrechnung/Zurückbehaltung Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenan- spruch auf dem gleichenVertragsverhältnis beruht. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt oder unbestritten sind. Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen zukünftigen Bestellungen des Bestellers geltend machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. 9. Sicherstellung unserer Forderungen Von uns gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen,aus der Geschäfts- verbindung mit dem Besteller entstehenden Forderungen, auch wenn diese in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, unser Eigentum. Übersteigt derWert der Sicherheiten, die von uns durch diese Regelung eingeräumt sind, unsere jeweiligen Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, dem Besteller aufVerlangen entsprechende Sicherheiten nach seinerWahl freizugeben. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an derWare gemäß § 950 BGB ist ausgeschlossen.Für den Fall,dass unser Eigentum kraft Gesetzes auf den Besteller übergeht durch Verarbeitung oder Umbildung oder dadurch,dass sie wesentlicher Bestandteil einer Hauptsache wird oder durch untrennbareVermischung oder Vermengung, werden wir mit Auftragsabschluss Miteigentümer an der gesamten Sache für den Zeitpunkt, zu welchem unser Eigentum an der Ware erlischt.Wir erwerben das Miteigentum an der gesamten Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zumWert der gesamten Sache.Wir überlassen dem Besteller mitAuftragsabschluss unseren zukünftigen Miteigentumsanteil zurVerwahrung, Bearbeitung, Nutzung. Der Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzuge ist, veräußern, also nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Die Forderung des Be- stellers aus einem etwaigenWeiterverkauf derWare werden in Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller sicherungshalber mitAuftragsabschluss zwischen dem Besteller und uns an uns abgetreten.Die Abtretung betrifft den erstrangigenTeil der Forderung des Bestellers gegen seinen Käufer.Auf unserVer- langen ist der Besteller verpflichtet,dieAbtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zu geben. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte muss der Besteller uns unverzüglich benachrichtigen. Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung derVerpflichtungen die unter unserem Eigentumsvorbehalt ste - hendeWare sofort unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen. Die Rücknahme bedeutet nur bei schriftlicher Erklärung einen Rücktritt vomVertrag. Un- beschadet der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sind wir berechtigt, den wieder in Besitz genom - menen Kaufgegenstand durch freihändigenVerkauf bestmöglich zu verwerten. Die dabei entstehenden Kosten,mindestens aber eine Provision von 15 % desVerkaufserlöses,werden von der entsprechenden Gutschrift abgezogen. 10. Schlussbestimmungen Für den Fall,dass unsere Kunden Kaufleute sind oder dieVereinbarung eines Gerichtsstandes zulässig ist, gilt der Gerichtsstand Aurich ausdrücklich als vereinbart.GeschlosseneVerträge unterliegen deutschem Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksamen (Teil-)bestimmungen sind dahin zu berichti- gen, dass sie dem wirtschaftlichen Zweck dieserVerkaufs- und Lieferungsbedingungen möglichst nahe kommen. Stand 07.2019 AllgemeineVerkaufs- und Lieferungsbedingungen
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